Voll umfängliches Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB und ImmoWertV
– z.B. bei Trennung, Scheidung, also bei allen Anlässen, bei denen kein Einvernehmen vorliegt;
Beleihungswertermittlung gemäß § 16 PfandBG und BelWertV
– z.B. für Ihr Finanzierungsgespräch mit Bank/Sparkasse
Mietwertgutachten gemäß § 558 BGB
– z.B. bei Trennung, Scheidung, also wenn zwischen den Parteien kein Einvernehmen über ein Nutzungsentgelt vorliegt
Kurzgutachten
– z.B. für einvernehmliche familiäre Vermögensplanungen und einfache Erb- und Scheidungsfälle
Kaufberatung
– Sie stehen vor dem Kauf einer Immobilie und benötigen einen unabhängigen Rat zu: Kaufpreis, Zustand, etc.
Verkaufsberatung
– Entscheidungshilfe, ob es sich lohnt, die Immobilie zu behalten, zu renovieren, zu teilen, zu übertragen.
Nutzungsdauergutachten
-bei vermieteten Immobilien zum Nachweis gegenüber dem Finanzamt über eine kürzere Restnutzungsdauer im Sinne des § 7, Abs. 4, Satz 2, EKStG; Ziele: höhere Abschreibung, also höhere Steuerersparnis
Sonstige Fragen zu Ihren Immobilien
– Wir setzen uns gerne mit Ihnen zusammen und besprechen Ihre Optionen und Lösungswege