Honorar

Honorar

Unsere Services im Fokus

Wie unter dem Punkt „Leistungen im Überblick“ dargestellt, gibt es die unterschiedlichsten Anlässe, um ein Immobiliengutachten zu beauftragen. Daraus ergibt sich, dass die nachfolgenden Honorare auch unterschiedlich kalkuliert werden.

Wichtig in dem Zusammenhang ist, dass ein fundiertes Gutachten stets eine bestimmte Qualifikation voraussetzt und immer auch einen gewissen Aufwand an Recherche (Gespräche mit Ämtern, Behörden, Akteneinsicht bei Bauämtern, Gutachterausschüssen und Grundbüchern beim Amtsgericht) mit sich bringt. Unverzichtbar ist ein Ortstermin, bei dem die Sachverständige das Anwesen begutachtet und insbesondere Zustand, Mängel und Schäden prüft. Dieses beansprucht Zeit; und genau deshalb sind Gutachten zu Dumpingpreisen weder seriös – noch zu empfehlen.

Übrigens: das Gutachterbüro Dr. Andrea Gerbig arbeitet immer nach dem 4-Augen-Prinzip!

Honorarrichtlinien für Verkehrswertgutachten und Sonstige Leistungen

Die nachfolgend aufgeführten Honorare für ein Verkehrswertgutachten sind angelehnt an die Honorarrichtlinie des b.v.s. (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V.) und HonRib 2022 nach Sprengnetter.

Die Honorare für die anderen hier aufgeführten Gutachten bzw. sonstigen Leistungen ergeben sich aus der Qualifikation und der umfangreichen Erfahrung der Gutachterin.

Sämtliche hier genannten Preise sind Endpreise, also incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gebühren für Kopien und gefahrene Kilometer sind in den Preisen ebenfalls enthalten. Es werden lediglich die Gebühren an die Auftrag gebende Partei weitergegeben, die für das Einholen von Lageplänen, Plänen von Bauämtern, Grundbuchauszügen etc. anfallen.

Ausgenommen von den vorstehenden Honoraren sind Leistungen für Gerichte; hier erfolgt eine Vergütung nach dem Justizentschädigungs- und Vergütungsgesetz (JVEG).

Honorar/Gebühren

Verkehrswertgutachten bei einem Objektwert
  • bis zu € 300.000,00 = € 1.550,00
  • bis zu € 600.000,00 = € 2.450,00
  • bis zu € 1.000.000,00 = € 2.950,00
  • bis zu € 2.000.000,00 = € 3.450,00

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Weitere Gebühren für Immobilien
  • Kurzgutachten = € 1.200,00
  • Kaufberatung = € 500,00
  • Verkaufsberatung = € 1.200,00

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Nutzungsdauergutachten für Immobilien
  • Ein-/Zweifamilienhäuser = € 1.100,00
  • Eigentumswohnung = € 1.100,00
  • MFH bis zu 1.000 m² = € 1.300,00
  • Wohn- u. Geschäftshaus = € 1.600,00

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